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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Dogs Choice

Art. 1 Geltungsbereich:
Dogs Choice erbringt alle Lieferungen und Leistungen auf der Basis der nachstehenden AGB, in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Diese AGB und alle Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht.
Diese AGB sind ab 01.07.2010 gültig.

Art. 2 Bestellung, Auftragserteilung
Dogs Choice nimmt mündliche und schriftliche sowie elektkronische Bestellungen entgegen. Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Offerte, eine Auftragsbestätigung oder spätestens jedoch mit der Erfüllung oder einem Erfüllungsangebot und der Rechnungsstellung durch Dogs Choice zustande. Alle von Dogs Choice erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

 Art. 3 Gefahrtragung und Lieferung
Dogs Choice liefert – auch bei einer ausdrücklich zugestandenen Übernahme der Transportkosten – ausschliesslich auf Gefahr des Kunden. Mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder eine den Transport ausführende Person geht das Risiko auf den Kunden über. Auch im Falle des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des Verlustes der Ware, muss der Kunde den vollen Kaufpreis zahlen. Leistungsort ist der Sitz von Dogs Choice. Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Kunden überlassen. Das Transportrisiko für das Eintreffen einer an Dogs Choice retournierten Ware liegt ebenfalls beim Kunden. Dogs Choice ist zu Teillieferungen berechtigt, die jeweils nach ihrer Ausführung abgerechnet werden können.

Art. 4 Lieferfristen
Dogs Choice ist stets bemüht angegebene oder vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Wird eine verbindliche Lieferzusage um mehr als vier Wochen überschritten, so hat der Kunde Dogs Choice eine Nachfrist von vier Wochen zu setzen, die mit der Bekanntgabe an Dogs Choice beginnt. Falls dann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande kommt, kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall bestehen Schadenersatzansprüche des Kunden nur dann, wenn Dogs Choice einen Schaden beim Kunden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat; weitergehende Ersatzansprüche des Kunden sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Macht der Kunde von seinen vorbezeichneten Rechten nicht unverzüglich Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Ansprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferzusagen zu.
Ist ein Nichteinhalten der Lieferfrist auf höhere Gewalt (Unwetter, Krieg, Streik oder ähnliches) zurückzuführen, verändert sich die Lieferfrist angemessen, mindestens jedoch um die Dauer der die Verzögerung bedingenden Ereignisse.

Art. 5 Preise und Zahlung
Alle Preise und Preisangaben verstehen sich sofern nicht anders angegeben unverpackt, unversichert, unverzollt und ohne Mehrwertsteuer. Für Händler ist der jährliche Mindestbetrag von CHF 2000,- erbringen, bei nicht erreichen wird der Rabatt auf 10% gesenkt.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung (auch Offerte / Rechnung) nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsendbetrag netto (ohne Abzüge) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ist die Zahlung nach Zahlungsdatum nicht eingetroffen, ist Dogs Choice berechtigt, eine Nachfrist von 10 Kalendertagen zu setzen. Trifft die Zahlung nach der gesetzten Frist nicht ein, ist Dogs Choice berechtigt, nach der 2. Mahnung die Betreibung einzuleiten. Für die Mahnung stellt die Dogs Choice CHF 30.- für und bei der zweiten Mahnung CHF 50.- Unkosten in Rechnung. Zahlt der Käufer bis zur gesetzten Nachfrist nicht, ist Dogs Choice berechtigt, ab Ende der Nachfrist Verzugszinsen in Höhe des von Geschäftsbanken üblichen Kontokorrentzinses, mindestens aber 10% vom gesamten Rechnungsbetrag zu fordern.

Dogs Choice behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen.

Art. 6 Eigentumsvorbehalt
Alle von Dogs Choice an den Kunden gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung Eigentum von Dogs Choice. Der Kunde darf die unter dem Eigentumsvorbehalt von animaux stehende Ware weder verpfänden noch anderweitig zur Sicherheit übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware Dogs Choice unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sorgfältig zu bewahren und auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine etwaigen künftigen Ansprüche aus den Versicherungsverträgen im Hinblick auf die gelieferte Vorbehaltsware an Dogs Choice ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere wenn er in Zahlungsverzug gerät, ist Dogs Choice berechtigt, ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzuverlangen. Der Kunde hat die Ware dann sofort herauszugeben. Ein Rücktritt vom Vertrag durch Dogs Choice liegt nur dann vor, wenn Dogs Choice den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt hat.
 

Art 7 Warenrücksendungen/ Umtausch/Stornieren v. Aufträgen
Warenrücksendungen sind nur mit der ausdrücklichen, vorherigen Zustimmung durch Dogs Choice ulässig. Im Falle der vereinbarten Warenrücknahme wird grundsätzlich eine Kostenpauschale erhoben. Warenrücksendungen, die „unfrei“ bei Dogs Choice eintreffen, werden nicht angenommen. Im Falle der Falschbestellung durch den Kunden muss die Ware „frei Haus“ an Dogs Choice zurückgesandt werden, das Transportrisiko trägt der Kunde.
Speziesware muss vom Kunden in jedem Fall übernommen werden.
Storniert der Käufer einen Auftrag, können die bisher aufgelaufenen Kosten sowie die eingegangenen Verpflichtungen verrechnet.

Art. 8 Anwendbares Recht
Diese AGB und alle Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht.

Art. 9 Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtsanwendung
Für alle eventuellen Streitigkeiten mit Dogs Choice aus einer Geschäftsbeziehung oder deren Anbahnung wird - soweit gesetzlich zulässig - als Gerichtsstand der Sitz von Dogs Choice vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz von Dogs Choice, Schwarzenbach. Die Parteien werden sich bemühen, allfällige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrags ergeben, auf gütlichem Weg zu lösen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.